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Jugendmedienausweis

 

Wer als Juniormitglied oder Mitglied eines Jugendmediums, das als Redaktion Mitglied bei Junge Medien Schweiz ist, regelmässig eigene Beiträge publiziert, kann einen Jugendmedienausweis beantragen. Dieser ist hilfreich bei Recherchen und erhöht die Glaubwürdigkeit junger Medienschaffender.

 

Der Jugendmedienausweis darf nur im Rahmen der eigenen journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Die Inhaberinnen und Inhaber des Ausweises verpflichten sich, die Erklärung und Richtlinien des Schweizer Presserats sowie das Urheberrecht einzuhalten. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstösst nicht nur gegen das Reglement von Junge Medien Schweiz, sondern erschwert auch anderen jugendlichen Journalistinnen und Journalisten die zukünftige Arbeit. Detaillierte Richtlinien sind im Reglement Jugendmedienausweis festgehalten (siehe unten).

 

Junge Medien Schweiz steht in Kontakt mit Veranstaltern und sorgt dafür, dass der Jugendmedienausweis grossflächig akzeptiert wird. Für Berichte über Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen etc. ist es jedoch trotz Ausweis erfordelich, dass man sich im Vorfeld akkreditiert. Das heisst, man nimmt Kontakt mit den Veranstaltern auf, gibt an, für welches Medium man einen Beitrag produziert, und fragt an, ob man die Veranstaltung als Medienschaffende bzw. Medienschaffender besuchen darf.

 

Dokumente

Antrag Jugendmedienausweis

Anleitung Jugendmedienausweis

 

Reglement Jugendmedienausweis

Erklärung des Schweizer Presserats

Richtlinien des Schweizer Presserats

Urheberrechtsgesetz

 

Documents en français

Formulaire de demande pour la Carte de presse jeune

Directives à propos du formulaire de demande

 

Règlement Carte de presse jeune

Déclaration du Conseil suisse de la presse

Directives du Conseil suisse de la presse

Loi sur le droit d'auteur