Wer als Juniormitglied oder Mitglied eines Jugendmediums, das als Redaktion Mitglied bei Junge Medien Schweiz ist, regelmässig eigene Beiträge publiziert, kann einen Jugendmedienausweis beantragen. Dieser ist hilfreich bei Recherchen und erhöht die Glaubwürdigkeit junger Medienschaffender.
Der Jugendmedienausweis darf nur im Rahmen der eigenen journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Die Inhaberinnen und Inhaber des Ausweises verpflichten sich, die Erklärung und Richtlinien des Schweizer Presserats sowie das Urheberrecht einzuhalten. Wer ihn für private Zwecke einsetzt, verstösst nicht nur gegen das Reglement von Junge Medien Schweiz, sondern erschwert auch anderen jugendlichen Journalistinnen und Journalisten die zukünftige Arbeit. Detaillierte Richtlinien sind im Reglement Jugendmedienausweis festgehalten (siehe unten).
Junge Medien Schweiz steht in Kontakt mit Veranstaltern und sorgt dafür, dass der Jugendmedienausweis grossflächig akzeptiert wird. Für Berichte über Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen etc. ist es jedoch trotz Ausweis erfordelich, dass man sich im Vorfeld akkreditiert. Das heisst, man nimmt Kontakt mit den Veranstaltern auf, gibt an, für welches Medium man einen Beitrag produziert, und fragt an, ob man die Veranstaltung als Medienschaffende bzw. Medienschaffender besuchen darf.
Dokumente
Erklärung des Schweizer Presserats
Richtlinien des Schweizer Presserats
Documents en français
Formulaire de demande pour la Carte de presse jeune
Directives à propos du formulaire de demande
Règlement Carte de presse jeune
Déclaration du Conseil suisse de la presse
Directives du Conseil suisse de la presse



